Grundbetreuung sowie betriebs­spezifische Betreuung

nach ASiG und DGUV Vorschrift 2

Betriebs­ärztliche Grund­betreuung

  • Begehung von Arbeitsplätzen inkl. Beratung bezüglich der Arbeitsplatzbedingungen, -gestaltung und -verbesserung
  • Teilnahme an den Sitzungen des Arbeits­schutz­ausschusses (sog. ASA-Sitzungen)
  • Beratungen der Mitarbeiter, Vorge­setzten und Unternehmer
  • Zusammenarbeit mit Sicher­heits­fach­kräften und Sicher­heits­beauftragten
  • Beratung und Unterstützung an Ge­fährdungs­beurteilungen inkl. psychische Belastung

➔ Auf Wunsch können Besprechungen über Teams angeboten werden.

Betriebsärztliche Grundbetreuung

Betriebs­­spezifische Betreuung

  • Angebots­vorsorge,  Pflicht­vorsorge und Wunsch­vorsorge gemäß (ArbmedVV)
    ➔ Erstellung von Vorsorge­beschei­nigungen für Mit­arbeiter und Arbeiter­geber (zum Führen der Vorsorge­kartei)
  • Eignungs­untersuchung, Ein­stellungs­unter­suchung
    ➔ Erstellung von Bescheinigungen zur Eignung für Mitarbeiter und Arbeitgeber
  • Betriebs­ärztliche Beratung bei arbeits­medi­zinischen, sozial­medi­zi­nischen und auch allgemein­medi­zinischen Frage­stellungen
  • Mitwirkung und Unter­stützung bei Verfahren zum sog. Betrieb­lichen Eingliederungs­management (BEM-Verfahren)
  • Impfberatung bei tätigkeits­bedingten Infektions­gefährdungen, saisonaler Grippe­impfungen, empfohlener Impfungen gemäß beruflicher Indikation
  • Gelb­fieber­impfungen
  • Mutter­schutz­beratung nach Mutterschutz­gesetz (MuSchG)
  • Mitwirken am Betrieblichen Gesundheits­management
  • Vorträge auf Wunsch (z.B. Lärm­arbeits­platz, Bildschirm­arbeit, Haut­schutz, etc.)

Betriebsspezifische Betreuung

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