Zusatzinfos

Informationen zur Durchführung von Untersuchungen:

  • Eignungsuntersuchungen, Einstellungsuntersuchungen sowie anlassbezogene Untersuchungen werden mit Umsatzsteuer berechnet
  • Untersuchungen nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) sind von der Umsatzsteuer befreit
  • Der Arbeitgeber erhält eine datenschutzkonforme Bescheinigung zum Führen der Vorsorgekartei. Die Vorsorgekartei hat der Arbeitgeber selbst zu führen
  • Die Mitarbeiter erhalten eine ausführliche Bescheinigung mit ggf. Laborwerten und Empfehlungen (z.B. Impfungen)
  • Für nicht entschuldigte ausgefallene Untersuchungen wird eine Ausfallpauschale berechnet

Informationen zu Reisemedizin:
In den letzten Jahren hat sich die Anzahl von Fernreisen sowohl beruflich, als auch privat stetig erhöht. Dadurch steigt aber auch die Anzahl von reisebedingten Erkrankungen. Die meisten der reisebedingten Erkrankungen sind auf Unwissenheit oder Fehlverhalten zurückzuführen und können durch eine qualifizierte reisemedizinische Beratung verhindert werden.

Zusatz zu Biomonitoring:
Der berufliche Umgang mit diversen Gefahrstoffen kann ein Gesundheitsrisiko darstellen.
Zur Verhinderung von gesundheitlichen Schäden, ist das sog. Biomonitoring eine arbeitsmedizinische Maßnahme, um mögliche Belastungen nachzuweisen.

Beim Biomonitoring wird biologisches Material (Blut, Urin) zur Beurteilung der inneren Belastung beim beruflichen Umgang mit Gefahrstoffen untersucht.

Ziel ist es, die Belastung und die Gesundheitsgefährdung von Mitarbeitern individuell zu erfassen ggf. geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die Belastung und die Gesundheitsgefährdung zu reduzieren. Dabei ist das Biomonitoring wichtig zur Beurteilung aktueller Schutzmaßnahmen. Die Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Zusatz Infektionsschutzgesetz:
Der § 43 des Infektionsschutzgesetzes regelt die Belehrung durch das Gesundheitsamt bzw. durch ermächtigte Ärzte. Ziel ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Tätigkeitsbereiche:

  • Alle direkte und indirekte Tätigkeiten mit Lebensmitteln sowie Kontakt mit Gebrauchsgegenständen zur Verarbeitung von Lebensmitteln
  • Alle Tätigkeiten in Küchen zur Gemeinschaftsverpflegung

Zusatz Biostoffverordnung:
Allgemeine arbeitsmedizinische Beratung zum allgemeinen Umgang mit biologischen Stoffen. Neben der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung verlangen manche Arbeitgeber (z.B. Kinder­tages­stätten) eine zusätzliche Beratung nach Biostoffverordnung. Hierbei wird zusätzlich über Impflücken beraten und fehlende Impfungen zum persönlichen Schutz empfohlen.

Zusatz Beschäftigungsverbote:
Individuelle Beratung werdender Mütter gemäß aktuellen Arbeitsplatz und Gefährdungsbeurteilung. Ziel ist es grundsätzlich die Fortführung der Arbeit durch Arbeitsplatzanpassung zu gewährleisten. Falls dies nicht möglich ist, kann ein Teil- oder vollständiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.

Betriebliches Gesundheitsmanagement
Betriebliches Gesundheitsmanagement umfasst ein Maßnahmenpaket von mehreren Akteuren (u.a. auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer) zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz.

Es dient zur Senkung von Krankheitsausfällen, Verbesserung des Arbeitsklimas, Förderung der aktiven Mitarbeiterbeteiligung, Stärkung persönlicher Kompetenzen, etc.

Unternehmerische Erfolge sind nur mit motivierten und gesunden Mitarbeitern möglich.

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